Verletzungen in der Kita: die gesetzliche Unfallversicherung

Aug 08, 2023
Unfall in der Kita

Worauf sollten Eltern achten, wenn ihr Kind sich in der Kita oder einer Betreuungseinrichtung verletzt? Wie ist das Kind versichert?

Ich denke alle Eltern mit Kindern in einer Betreuungssituation kann es nachvollziehen. Wenn das Telefon klingelt, ist man im ersten Moment immer besorgt, dass das eigene Kind ein Problem haben könnte.

Ich bekomme beim Blick auf das klingelnde Telefon mit der Anrufer-ID “KITA” immer und sofort Herzklopfen und bin direkt besorgt, dass sich eines meiner Zwillinge verletzt haben könnten. Natürlich kommt es immer mal vor, dass Kinder auch in der Kita stolpern und stürzen oder sich beim Spielen mit anderen Kindern verletzen.

Neulich ist einer unserer Zwillinge von einem laut eigenen Angaben “riesen großen” Baumstumpf gestützt und hatte ordentliches einseitiges Nasenbluten. Da kam dann der Anruf prompt. Glücklicherweise ist nichts weiter Schlimmes passiert und das Nasenbluten hatte dann auch nach wenigen Minuten später aufgehört. 😥 Und weil es das Glück an diesem Tag gut mit uns meinte, war glücklichsterweise meine großartigste Schwester in der Nähe und konnte schneller als ich an der Kita sein und sich um meine Tochter kümmern. 

 

Sind Kinder in der Kita versichert?

Grundsätzlich ist jedes Kind, während es sich in der Obhut einer Kindertagesstätte, Kindergarten, Tagesmutter oder Schule befindet, immer gesetzlich unfallversichert! Das bedeutet, dass alle akuten oder auch weiteren Therapie-Kosten, die durch eine Verletzung oder einen Unfall während der Betreuungszeit (sowie die direkte Wegezeiten oder auch z.B. beim Ausflug im Wald) entstehen, durch die Länder, Gemeinden und deren Verbände übernommen werden. 

Die Betreuungseinrichtungen müssen vom Staat anerkannt sein und im Sinne der Betreuung, Erziehung und Bildung von Kindern sein. Wenn nicht anders festgehalten und vertraglich zugesichert ist, gilt der Unfallversicherungsschutz nicht für andere Freizeitangebote oder Kinderförderstätten. Und es muss natürlich ein offizieller schriftlich festgehaltener Betreuungsvertrag zwischen den Erziehungsberechtigten und der Tagespflegeperson oder -einrichtung vorliegen. Sind die Betreuungs-Personen oder Einrichtungen offiziell vom Jugendamt geprüft und anerkannt, besteht sofort ein Versicherungsschutz.

Erfolgt eine Betreuung eurer Kinder durch eine von euch selbst gesuchte Betreuungsperson (also Babysitter oder Oma usw), dann kann nur ein Versicherungsschutz (über die gesetzliche Unfallversicherung) erfolgen, wenn Eltern das Jugendamt über die Betreuungsperson informieren und das Jugendamt diese dann prüft. Für die Dauer der Prüfung durch das Jugendamt besteht dann zunächst ein (vorläufiger) Unfall-Versicherungsschutz des Kindes. Erfolgt keine Information an das Jugendamt oder eine fachlich zugelassene Beratungsstelle, so besteht grundsätzlich kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. 

 Der Schutz auf dem Weg in die Kita

Was mir gar nicht bewusst war, dass eine Unterbrechung des Weges, z.B. wenn man seine Kinder aus dem Kindergarten abgeholt hat und vor der Ankunft zuhause, also den direkten Heimweg noch schnell für einen kurzen Besuch beim Supermarkt unterbricht, so besteht kein Unfallversicherungsschutz mehr über die Einrichtung. 

Für alle Nicht-Mediziner noch interessant zu erwähnen, dass der Versicherungsschutz über die gesetzliche Unfallversicherung in der Regel bessere Versicherungsleistungen anbietet. Diese macht sich bei kleineren Verletzungen natürlich nicht bemerkbar. Allerdings, sobald z.B. Physiotherapie oder sogar eine Rehabilitation in Anspruch genommen werden muss, so merkt man - jedenfalls ist es mir selbst bei Patienten im Krankenhaus regelmäßig aufgefallen - die deutlich besseren Versicherungsleistungen. 

Wir hatten neulich, aber diesmal mit dem anderen Zwilling - da wechseln sich die beiden gut ab - die Situation, dass wir etwa 1h nach der Abholung aus der Kita festgestellt haben, dass die rechte Hand im Bereich der Mittelhand des besagten Zwillings stark geschwollen und gerötet und überwärmt war.
Kurz bevor wir die Mädchen abgeholt haben, hatte unsere Tochter nach einer Schaufel gegriffen und ein anderes Kind ist mit seinem Dreirad aus Versehen, aber mit ordentlich Schwung mit mehreren Rädern (Es war ein Dreirad mit zusätzlichen Sitzen für weitere Kinder) über die Hand gefahren. Die Erzieher haben super reagiert und sofort und gut gekühlt, sodass bei der Abholung die Hand lediglich noch leicht gerötet vom Kühlen war, aber nicht geschwollen und sie konnte komplett bewegt werden, also erst mal Entwarnung - so dachten wir. 

Nach einer Stunde zuhause sah die Lage dann- wie beschrieben- doch anders aus und wir haben uns dazu entschieden sicherheitshalber ins Krankenhaus zu fahren, um die Hand genauer untersuchen zu lassen. Wir konnten zum Glück beruhigt werden, da die Hand bzw. Mittelhand nicht gebrochen war. Also sind wir nochmal mit einem blauen Auge oder eher einem “blauen Fleck”, einem Hämatom in der Hand, davongekommen, das die Schwellung verursacht hat. Unsere Situation zeigt aber, dass man nicht immer sofort die Entscheidung Unfallarzt/ärztin vorstellen ja oder nein? treffen muss.

Das Wichtigste zu Verletzungen in der Kita zusammengefasst:

Wenn also etwas z.B. in der Kita passiert,…

…werden euch die Erzieher über den Unfall sowie den Unfallhergang informieren und auch darüber, welche Erste Hilfe-Maßnahmen bereits ergriffen wurden. In der Regel wissen die Erzieher auch ganz gut Bescheid, was weiter zu tun ist. Bei einem Wegeunfall, also z.B. euer Kind stürzt mit dem Laufrad auf dem Weg zur Kita und ihr begebt euch direkt zum Kinderarzt, da eine Platzwunde am Kinn sofort versorgt und genäht werden muss, so müsst ihr euren Kinderarzt/ Kinderärztin oder den Arzt/Ärztin in der Notaufnahme unbedingt über den Zusammenhang mit der Betreuungseinrichtung informieren und als Wegeunfall deklarieren. 

Wenn sich euer Kind in der Kita verletzt und ihr erfahrt von der Verletzung erst im Rahmen der Abholsituation und entscheidet dann die Verletzung doch ärztlich vorzustellen, so gilt dasselbe Vorgehen. Beim Arzt müsst ihr aus diesem Grund auch keine Krankenversicherungskarte vorlegen, denn die Abrechnung über die Ärzte/ Ärztinnen im Krankenhaus erfolgt direkt über die Unfallversicherung. 

Im Anschluss solltet ihr die Kindertagesstätte- oder eben die Einrichtung über die Vorstellung beim Arzt informieren, da diese ebenfalls einen Unfallbericht mit allen Daten bei der Unfallversicherung einreichen müssen. 

Wir hoffen, ihr habt nun einen besseren Überblick bekommen und wisst, wie ihr in solch einer Situation richtig reagiert. Es sind eben doch ein paar Dinge zu beachten und glücklicherweise kommen wir als Eltern - jedenfalls hoffentlich - nicht allzu oft mit der gesetzlichen Unfallversicherung in Kontakt.

Alles Liebe 

Annalena und Lukas

(Dieser Beitrag ersetzt keine ärztliche oder auch rechtliche Beratung und dient lediglich der Information).

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